Beschleunigte Grundquali kation für Berufskraftfahrer
Personen die nach dem 10.09.2009 einen LKW über 3,5t gewerblich fahren wollen und noch nicht die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen müssen zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klassen C1, C, C1E, CE sowie D1, D1E, D, DE eine Zusatzqualifikation, Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Das Mindestalter bei Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation beträgt für die Fahrerlaubnis Klasse C1 und C1E (3,5t bis 7,5t) 18 Jahre, für die Fahrerlaubnis Klasse C und CE (ab 7,5t) 21 Jahre.
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte von mindestens 140 Stunden Zeitstunden und der erfolgreichen Ablegung einer theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei der zuständigen Industrie und Handelskamme.
Die Fahrerlaubnisse C1, C1E, C und CE sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation.