Auto (B, B197, B78)

Fahrerlaubnis

Mindestalter: 18 Jahre
Einschlusskl.: AM, L
Vorbesitz:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer z.G. von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Diese Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger:

  • Anhänger bis 750 kg z.G. in jedem Fall

  • Anhänger über 750 kg z.G., wenn die Summe der z.G. von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t

Ausbildung

Theorie:

  • 12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
  • 6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung

  • 2 Doppelstd. Zusatzstoff

Praxis:

  • Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildung

  • 5 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße

  • 4 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße

  • 3 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

  • 30 Fragen bei Ersterwerb max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)

  • 20 Fragen bei Erweiterung max. 6 Fehlerpunkte

Praxis:

  • 45 Minuten Prüfungszeit

  • Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt

  • Fahren Inner- und Außerorts, evtl. Autobahn

  • 3 von 5 Grundfahraufgaben

Praktische Ausbildung Klasse B

mit Schlüsselzahl 197

Grundausbildung

  • Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt.

  • Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

Feststellung der Prüfungsreife/Testfahrt

  • Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben.

  • Die Testfahrt muss vor der praktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein und erfolgt bereits mehrere Tage vor der Prüfungsfahrt.

  • Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.

  • In dieser Testfahrt muss der ausbildende Fahrlehrer oder ein anderer Fahrlehrer der Fahrschule feststellen, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.

  • Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt ist dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung auszuhändigen.

Besondere Ausbildungsfahrten

  • Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

Praktische Prüfung

  • Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung

  • Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Grundsatz

  • Wird die Ausbildung und die Prüfungsfahrt auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, wird im Führerschein die Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung) eingetragen. (§ 17a Abs. 1 FeV)

  • Die Automatikbeschränkung kann durch eine praktische Prüfung auf einem Schaltfahrzeug aufgehoben werden.
    (Nicht möglich bei einer Automatikbeschränkung aufgrund Eignungsmängel) (§ 17a Abs. 2 FeV)

Zusatzinformationen:

  • z. G. = zulässige Gesamtmasse
  • Doppelstunde = 90 Min.

  • Fahrstunde = 45 Min.

  • Fahrerschulung Stunde = 60 Min.

Mindestalter:

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.