Auto (B, B197, B78)
Fahrerlaubnis
Mindestalter: | 18 Jahre |
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Einschlusskl.: | AM, L |
Vorbesitz: |
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer z.G. von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Diese Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger:
Ausbildung
Theorie:
Praxis:
Prüfung
Theorie:
Praxis:
Praktische Ausbildung Klasse B
mit Schlüsselzahl 197
Grundausbildung
Feststellung der Prüfungsreife/Testfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten
Praktische Prüfung
Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung
Grundsatz
Zusatzinformationen:
Mindestalter:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.