Auto mit großem Anhänger (BE)

Fahrerlaubnis

Mindestalter: 18 Jahre
Einschlusskl.:
Vorbesitz: Auto (B)

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • wenn die z.G. des Anhängers oder Sattelanhängers nicht größer ist als 3,5 t.

Ausbildung

Theorie:

  • nicht vorgeschrieben

Praxis:

  • Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildung
  • 3 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
  • 1 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße

  • 1 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

  • keine theoretische Prüfung

Praxis:

  • 45 Minuten Prüfungszeit

  • Fahrtechnische Vorbereitung

  • Trennen oder Verbinden des Zuges

  • Fahren Inner- und Außerorts, evtl. Autobahn

  • eine Grundaufgabe

Zusatzinformationen:

  • z. G. = zulässige Gesamtmasse
  • Doppelstunde = 90 Min.

  • Fahrstunde = 45 Min.

  • Fahrerschulung Stunde = 60 Min.

Mindestalter:

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.