Wissenswertes – Gültigkeit des Führerscheins
Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet (Gültigkeitsende siehe Vorderseite des Kartenführerscheins Ziffer 4b). Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Bei Umtausch ist neben dem Antrag ein neues Passbild einzureichen.
Die Klassen B, BE und die Schlüsselung B96 können auch im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren erworben werden.
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, A2, A und B für 2 Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen AM und L unterliegen nicht der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere 2 Jahre.
Für die Antragstellung wird benötigt:
