Als Fahrschüler bitte folgende Regeln beachten!

Was ist beim praktischen Unterricht zu berücksichtigen?

Desinfektionsmittelsteht vor Beginn des Fahrunterrichts zur Verfügung. Ergänzend kann der Unterricht immer an der Fahrschule beginnen und enden, um für Fahrlehrer/Fahrlehrerinnen und Schüler/Schülerinnen die erforderliche Handhygiene gewährleisten zu können.

Während und nach den Ausbildungsfahrten wird der Fahrzeuginnenraum möglichst oft gelüftet.

Das Gebläse für Heizung und Klimatisierung im Fahrzeug wird nicht im Umluftbetrieb betreiben.

Es gibt eine feste Zuordnung der Ausbildungsfahrzeuge zu Ihren Fahrlehrern/Fahrlehrerinnen.

Nur eine Fahrschülerin/ein Fahrschüler und die Fahrlehrerin/der Fahrlehrer dürfen sich zur Ausbildung im Fahrzeug aufhalten sowie während der Fahrprüfung zusätzlich die Fahrerlaubnisprüferin bzw. der Fahrerlaubnisprüfer.

Es gibt Versorgungsmöglichkeiten und sanitäre Anlagen, die bei längeren Ausbildungsfahrten zur Verfügung stehen. Erforderlichenfalls wird etwas Proviant mitgenommen. Ist eine entsprechende Handhygiene unterwegs nicht immer gewährleistet, geben wir Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion sowie Papiertücher und Müllbeutel mit.

Auf gemeinschaftlich genutzten Übungsplätzen (z. B. bei der Motorradausbildung) wird auf Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands geachtet und nicht erforderliche Kontakte zu anderen Menschen wird vermieden.