Über uns – Fahrschule Jürgen’s Fahrwerk

Die Schulungsorte unserer Fahrschule befinden sich in Zetel, Wilhelmshaven und Friedeburg. Unser erfahrenes Team bietet Dir zu attraktiven Preisen die Theorie- und Praxisausbildung der nachfolgenden Führerscheinklassen:

Zwei – und dreirädrige Kleinkrafträder

  • AM = Zwei – und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Mopeds und Roller) auch schon ab 15 Jahren

  • A1 = Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis 11KW Leistung

  • A2 = Krafträder bis 35 KW Leistung

  • Mofa Führerschein = Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln) – Höchstgeschwindigkeit beträgt max. 25 km/h

Lastkraftwagen

  • C1 = LKW (Lastkraftwagen) bis 7,5 Tonnen

  • C1E = LKW (Lastkraftwagen) bis 7,5 Tonnen mit Anhänger

  • C = LKW (Lastkraftwagen) über 7,5 Tonnen

  • CE = LKW (Lastkraftwagen) über 7,5 Tonnen mit Anhänger

Kraftomnibusse

  • D1 = Kraftomnibusse bis 16 Personen

  • D1E = Kraftomnibusse bis 16 Personen und Anhänger bis 750 kg

  • D = Kraftomnibusse über 16 Personen

  • DE = Kraftomnibusse über 16 Personen und Anhänger mehr wie 750 kg

Klasse B/BE

Die Führerscheinausbildung Klasse B/BE wird in unserem Hause Wochentags, sowie am Wochenende angeboten.

Zur Weiterbildung für Kraftfahrer/innen bieten wir nachfolgende Module am:

Fahrerlaubnis Klasse T: Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 60 km/h oder 40km/h, wenn der Fahrer unter 18 Jahre alt ist (auch mit Anhänger). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h, auch mit Anhänger. Mindestalter des Bewerbers ist 16 Jahre.

Die praktischen Fahrstunden erfolgen nach individueller Absprache. Der Einstieg kann zu jeder Zeit erfolgen. Sprich uns an oder komm direkt zu einer Beratungsstunde oder zu einem unserer Unterrichte.

Das (Berufs-) Kraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BkrFQG) fordert ab September 2009 eine umfassende Aus- und Weiterbildung der LKW-Fahrer/innen, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen. Hierbei ist der Nachweis von 35 Stunden für entsprechende Schulungen zu erbringen, damit die Fahrerlaubnis weiterhin bestehen bleibt.

Wir beschäftigen uns seit Jahren mit der kontinuierlichen Aus– und Weiterbildung der Kraftfahrer/innen. Diese Erfahrungen sehen wir als optimale Grundlage, um ihnen hoch qualifizierte Schulungen anbieten zu können.